Grunderwerbsteuer Mallorca: Aktuelle Steuersätze, Fristen und Tipps

Wer eine Immobilie auf Mallorca kaufen möchte, muss die Grunderwerbsteuer fest einplanen. Erfahren Sie hier, wie hoch die Steuer ist, wann sie fällig wird und wo Ermäßigungen möglich sind.

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025
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Autor

Sven Nührig

Sven Nührig

Seit über 10 Jahren lebt Sven mit seiner Familie auf Mallorca – und kennt die Insel inzwischen wie ein Einheimischer. Ob versteckte Buchten, regionale Besonderheiten oder das Leben abseits der Touristenpfade: Sven weiß, worauf es ankommt. Den Traum vom eigenen Haus hat er sich hier bereits erfüllt.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Die Grunderwerbsteuer (ITP) auf Mallorca ist seit 2023 progressiv gestaffelt zwischen 8 % und 13 % je nach Kaufpreis.
  • Beim Kauf von Neubauten fällt stattdessen die Mehrwertsteuer (IVA) an – 10 % bei Wohnimmobilien, 21 % bei Gewerbe und Grundstücken.
  • Residenten erhalten beim Erstwohnsitz bis 270.151,20 € eine Ermäßigung und zahlen nur 4 % Grunderwerbsteuer.
  • Die Steuer muss spätestens 30 Tage nach Beurkundung gezahlt und eigenständig gemeldet werden; eine NIE-Nummer ist erforderlich.
  • Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen weitere Steuern wie Grundsteuer, Stempelsteuer, Vermögensteuer und Gewinnsteuer beim Verkauf an.
Sven Nührig

Sven Nührig

Was ist die Grunderwerbsteuer und wann wird sie erhoben?

Die Grunderwerbsteuer auf Mallorca – auf Spanisch „Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP)“ – ist eine einmalige Steuer auf den Kauf gebrauchter Immobilien oder Grundstücke. Sie wird vom Käufer getragen und richtet sich entweder nach dem Kaufpreis aus dem notariellen Vertrag oder dem amtlichen Verkehrswert der Immobilie – je nachdem, welcher Wert höher angesetzt wird (Immobilien-Portal Mallorca).

Wird eine neue Immobilie vom Bauträger gekauft (Erstverkauf/Neubau), fällt keine Grunderwerbsteuer, sondern die Mehrwertsteuer IVA an – 10 % für Wohnimmobilien, 21 % für Grundstücke und Gewerbeimmobilien (Todo Mallorca).

Die gestaffelten Sätze im Überblick

Die im Januar 2023 eingeführten Stufen gelten für alle Immobilienkäufe zwischen Privatpersonen auf Mallorca. Die Steuerhöhe steigt mit dem Kaufpreis (Marcel Remus Real Estate):

Kaufpreisspanne (€) Steuersatz (%)
bis 400.000 8
400.001 – 600.000 9
600.001 – 1.000.000 10
1.000.001 – 2.000.000 12
ab 2.000.001 13

Beispiel: Wenn Sie ein Haus für 650.000 € kaufen, zahlen Sie auf die ersten 400.000 € 8 %, auf die nächsten 200.000 € 9 % und auf die restlichen 50.000 € 10 %. So ergibt sich die tatsächlich zu zahlende Grunderwerbsteuer.

Im Vergleich zu anderen Regionen Spaniens sind die Sätze auf Mallorca deutlich höher: Madrid verlangt beispielsweise nur 6 %, Katalonien 10 % (Marcel Remus Real Estate).

Ermäßigungen und Sonderregelungen

  • Erstwohnsitz für Residenten: Wer Resident auf Mallorca ist und eine Immobilie bis 270.151,20 € als Hauptwohnsitz erwirbt, zahlt nur 4 % Grunderwerbsteuer statt der regulären Staffel (CCC Real Estate).
  • Ratenzahlung: Ist der Kauf für den dauerhaften Erstwohnsitz und die Immobilie maximal 120 m² groß, wird auf Antrag eine Ratenzahlung der Grunderwerbsteuer über bis zu drei Jahre gewährt (Neptunus International).
  • Schenkungen und Erbschaften: Hier gelten eigene Steuermodelle und nicht die Grunderwerbsteuer (Marcel Remus Real Estate).

Zahlung, Fristen und formale Pflichten

  • Die Grunderwerbsteuer muss innerhalb von 30 Tagen nach notarieller Beurkundung selbstständig an das spanische Finanzamt entrichtet werden.
  • Für ausländische Käufer ist die spanische NIE-Nummer unerlässlich; ohne sie ist keine steuerliche Abwicklung möglich (Immobilien-Portal Mallorca).
  • Im Kaufvertrag muss der tatsächliche Kaufpreis korrekt angegeben werden. Unplausibel niedrige Werte können zu Prüfungen, Nachfestsetzungen und Strafen führen.
  • Für den Eintrag ins Grundbuch ist die Bezahlung der Steuer nachzuweisen.

Wird der amtliche Verkehrswert der Immobilie von der Steuerbehörde höher angesetzt als der Kaufpreis, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und ein unabhängiges Gutachten beauftragen (Immobilien-Portal Mallorca).

Weitere Steuern und laufende Kosten für Eigentümer

  • Grundsteuer (IBI): Jährliche Eigentümersteuer, berechnet auf Basis des Katasterwerts. Sie beträgt je nach Gemeinde zwischen 0,3 – 1,1 % (Todo Mallorca).
  • Stempelsteuer (AJD): Auf notarielle Urkunden, meist 1,2 % des Kaufpreises; bei Objekten ab 1 Mio. € erhöht auf 2 % (CCC Real Estate).
  • Vermögensteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen; Residenten profitieren von höheren Freibeträgen (aktuell 3 Mio. € pro Person) (Todo Mallorca).
  • Gewinnsteuer beim Verkauf: Fällt beim späteren Verkauf auf den Veräußerungsgewinn an – entweder als Einkommensteuer oder, bei Verkauf über eine Gesellschaft, als Körperschaftsteuer (Todo Mallorca).

Die genauen steuerlichen Verpflichtungen variieren deutlich je nach Einzelfall. Nutzen Sie die Beratung von Steuerexperten, um keine Fristen zu verpassen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf auf Mallorca?

Je nach Kaufpreis zahlen Sie zwischen 8 % und 13 % Grunderwerbsteuer; die höchste Stufe greift ab 2 Mio. € (Marcel Remus Real Estate).

Wann wird statt Grunderwerbsteuer die Mehrwertsteuer (IVA) fällig?

Beim Kauf von Neubauten vom Bauträger – 10 % bei Wohnimmobilien, 21 % bei Grundstücken und Gewerbeimmobilien (Todo Mallorca).

Kann ich als Resident eine Vergünstigung bekommen?

Ja, für Eigennutzer mit Hauptwohnsitz und einem Immobilienwert bis 270.151,20 € beträgt die Steuer lediglich 4 % (CCC Real Estate).

Wie bezahle ich die Steuer und was benötige ich?

Die Steuer ist spätestens 30 Tage nach notarieller Beurkundung an das spanische Finanzamt zu überweisen. Für Ausländer ist die NIE-Nummer Pflicht (Immobilien-Portal Mallorca).

Darf ich die Grunderwerbsteuer gegebenenfalls in Raten zahlen?

Ja, bei Nutzung als Hauptwohnsitz und einer Fläche bis 120 m² ist eine Ratenzahlung bis zu drei Jahren möglich (Neptunus International).

Muss neben der Grunderwerbsteuer noch mehr gezahlt werden?

Ja, jährlich die Grundsteuer, evtl. die Vermögensteuer und beim späteren Verkauf eine Gewinnsteuer. Bei einigen Kaufvorgängen kommt auch die Stempelsteuer hinzu (Todo Mallorca).