Steuern Spanien vs Deutschland: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt, steht vor neuen steuerlichen Regeln und administrativen Pflichten. Hier erfahren Sie, wo die wichtigsten Unterschiede zwischen spanischem und deutschem Steuerrecht liegen – kompakt, verständlich und praxisnah.

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025
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Autor

Sven Nührig

Sven Nührig

Seit über 10 Jahren lebt Sven mit seiner Familie auf Mallorca – und kennt die Insel inzwischen wie ein Einheimischer. Ob versteckte Buchten, regionale Besonderheiten oder das Leben abseits der Touristenpfade: Sven weiß, worauf es ankommt. Den Traum vom eigenen Haus hat er sich hier bereits erfüllt.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Die Besteuerung von Renten ist vom Rentenbeginn, dem steuerlichen Wohnsitz und der Rentenart abhängig. Für Neurentner mit Wohnsitz in Spanien gilt: Doppelbesteuerung wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, Steuern fallen aber in beiden Ländern an.
  • Ohne „Residencia“ sind Sie in Spanien nicht steuerpflichtig – die N.I.E.-Nummer allein genügt nicht. Die Abmeldung aus Deutschland ist für die endgültige steuerliche Verlagerung wichtig.
  • Spanien setzt beim sicheren Versand wichtiger Dokumente auf das burofax mit garantierter Zustellung und Inhaltsnachweis. Deutschland arbeitet mit Einwurfeinschreiben oder Gerichtsvollzieher – günstiger, aber oft weniger rechtssicher.
  • Für Immobilien und Auslandsvermögen gelten in Spanien strenge Meldepflichten (modelo 720). Die steuerlichen Bewertungsgrundlagen bei Immobilien können sich von deutschen Standards deutlich unterscheiden.
Sven Nührig

Sven Nührig

Rentenbesteuerung: Wo fallen die Steuern an?

Wer als Rentner aus Deutschland nach Spanien zieht, muss klären, in welchem Land die Rente zu versteuern ist. Entscheidend sind drei Faktoren: Zeitpunkt des Rentenbeginns, Art der Rente und der steuerliche Wohnsitz.

Ab 2015: Doppelbesteuerungsabkommen regelt Steuerpflicht

Für Rentner, deren Rentenbeginn nach dem 31.12.2014 liegt und die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, gilt: Deutschland erhebt eine Quellensteuer (5 % bis 2029, danach 10 %) auf gesetzliche, betriebliche, Riester- oder Rürup-Renten. Spanien besteuert dieselben Einnahmen mit der normalen Einkommensteuer. Die in Deutschland gezahlte Steuer wird aber auf die spanische Steuer angerechnet – doppelte Steuerzahlungen sind somit ausgeschlossen (SpanienInfo, MagWilhelm).

Rentner, die ihre Rente bereits vor 2015 bezogen haben, versteuern diese ausschließlich in Spanien – Deutschland erhebt auf diese Renten keine Steuer mehr.

Beamtenpensionen (außer deutsche Beamte mit spanischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Spanien) unterliegen weiterhin ausschließlich der deutschen Steuerpflicht (MagWilhelm).

Wichtige Fakten in der Übersicht

Rentenbeginn Besteuerung in Deutschland Besteuerung in Spanien Besonderheiten
Vor 2015 Keine Ja (vollumfänglich) Nur spanische Steuererklärung erforderlich
Ab 2015 Quellensteuer 5 % (ab 2030: 10 %) Ja (anrechenbar) Deutsche Steuer auf spanische Steuer anrechenbar
Beamtenpensionen Ja, immer Nein (außer bei spanischer Staatsangehörigkeit) Sonderregelung für Ex-Beamte

Steuererklärungen sind in beiden Ländern nötig. Für Rentner im Ausland ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Steuerlicher Wohnsitz: Was bedeuten Residencia und N.I.E.?

Offiziell steuerlich ansässig in Spanien sind Sie erst mit Erwerb der Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión). Die Anmeldung beim Rathaus (empadronamiento) oder der Erhalt einer N.I.E.-Nummer (Identifikationsnummer für Ausländer) reichen dafür nicht aus.

  • N.I.E.: Technische Identifikation, Voraussetzung z.B. für Immobilienkauf, Kontoeröffnung und Vollmachten. Sie löst aber keine automatische Steuerpflicht aus (Dr. Reichmann).
  • Residencia: Zeigt Ihren rechtlichen Aufenthalt und ist die entscheidende Voraussetzung für die steuerliche Ansässigkeit.

Ihren steuerlichen Wohnsitz sollten Sie sorgfältig nachweisen können. Erst die Abmeldung aller Wohnsitze in Deutschland (sofern keine Wohnung mehr vorhanden ist) sorgt auch formal für einen klaren Schnitt bei der Steuerpflicht (SpanienInfo).

Worauf kommt es an? Neben den formalen Schritten ist Ihr Lebensmittelpunkt entscheidend: Verbringen Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien, sind dort Ihre wichtigsten wirtschaftlichen und familiären Bindungen?

Unterschiede bei der Zustellung wichtiger Dokumente

Spanien und Deutschland bieten unterschiedliche Wege, um rechtssicher wichtige Mitteilungen zuzustellen:

  • Deutschland:
    • Einschreiben mit Rückschein: Sicher, aber nicht immer rechtssicher – Empfänger muss persönlich entgegennehmen.
    • Einwurfeinschreiben: Günstig und gilt als zugestellt, aber der Briefinhalt ist nicht beweisbar.
    • Zustellung durch Gerichtsvollzieher: Sicher, aber teuer und aufwändig.
  • Spanien:
    • burofax bei Correos: Schnelle, lückenlose Zustellung – Zugang und Inhalt werden behördlich belegt. Verweigert der Empfänger die Annahme, gilt das als bösgläubig und hat Kostenfolgen. Das burofax ist teurer, setzt aber höchste Standards bei Zustell- und Inhaltssicherheit (Dr. Reichmann).

Immobilien und Meldepflichten: Das sollten Sie wissen

Bewertung und Besteuerung von Immobilien

In Spanien basiert die Immobilienbesteuerung traditionell auf dem behördlich festgelegten Katasterwert. Zurzeit wird dieser zunehmend durch einen marktgerechten Referenzwert ersetzt – das kann zu höheren Steuern bei Erwerb, Verkauf oder Erbschaft führen (Dr. Reichmann).

Deutschland Spanien
Grundsteuer auf Basis Einheitswert/
aktueller Immobilienwert
Grundlage: Kataster-/Referenzwert, plus Kommunalsteuer auf Wertzuwachs (plus-valía)
Keine Meldepflicht für Auslandsvermögen Residentenpflicht zur Angabe von Auslandsvermögen über modelo 720
Notarrechte und Gebühren: deutschlandweit geregelt, meist höher Notar-Kosten oft niedriger, aber notarielle Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch Pflicht

Melde- und Offenlegungspflichten

Wohnen Sie als Resident in Spanien, müssen Sie Ihr weltweites Auslandsvermögen (z.B. Konten, Immobilien, Beteiligungen) per modelo 720 melden. Die Frist endet jährlich am 31. März – bei Versäumnis drohen hohe Strafen, auch rückwirkend (Dr. Reichmann).

Praktische Tipps für die Steuerverlagerung

  • Klären Sie vor dem Umzug Ihren steuerlichen Status in beiden Ländern und legen Sie den Lebensmittelpunkt nachvollziehbar fest.
  • Beantragen Sie zügig nach Ankunft in Spanien die Residencia und N.I.E. – die N.I.E. brauchen Sie für vielerlei Amtswege, ersetzt aber nicht die steuerliche Anmeldung.
  • Geben Sie Steuererklärungen in beiden Ländern ab, solange Sie einkommensteuerpflichtig sind – insbesondere bei deutscher Rente mit Wohnsitz in Spanien. Für deutsche Renten ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
  • Verfolgen Sie Meldefristen (insbesondere für das modelo 720 in Spanien) und holen Sie bei Unklarheiten professionelle Beratung ein.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Rentner mit deutscher Rente in Spanien in beiden Ländern Steuern zahlen?

Ja – seit 2015 gibt es eine geringe deutsche Quellensteuer (bis 2029: 5 %, ab 2030: 10 %), die auf die spanische Einkommensteuer angerechnet wird (SpanienInfo, MagWilhelm).

Ab wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?

Mit nachweislichem Lebensmittelpunkt und gültiger Residencia – N.I.E. oder Anmeldung beim Rathaus reichen nicht aus (SpanienInfo, Dr. Reichmann).

Wie funktioniert die rechtssichere Zustellung wichtiger Schreiben?

In Spanien nutzen Sie am besten das burofax bei Correos (Zustellungs- und Inhaltsnachweis). In Deutschland gilt das Einwurfeinschreiben als sicher, der Gerichtsvollzieher als teuer und rechtlich verbindlich (Dr. Reichmann).

Worauf muss ich als Immobilienbesitzer in Spanien achten?

Neue Bewertungsgrundlagen (Referenzwert), plus-valía und jährliche Meldepflichten für Auslandsvermögen mit modelo 720 (Dr. Reichmann).

Welches deutsche Amt ist für Rentner im Ausland zuständig?

Das Finanzamt Neubrandenburg bearbeitet die Einkommensteuer deutscher Rentner mit Wohnsitz im Ausland (SpanienInfo).

Welche notar- und rechtspraktischen Unterschiede gibt es?

Vollmachten sind in Spanien enger gefasst und müssen meist notariell beglaubigt werden. Verträge benötigen immer einen Rechtsgrund (causa), das sogenannte Abstraktionsprinzip gilt nicht (Dr. Reichmann).