Rentenbesteuerung: Wo fallen die Steuern an?
Wer als Rentner aus Deutschland nach Spanien zieht, muss klären, in welchem Land die Rente zu versteuern ist. Entscheidend sind drei Faktoren: Zeitpunkt des Rentenbeginns, Art der Rente und der steuerliche Wohnsitz.
Ab 2015: Doppelbesteuerungsabkommen regelt Steuerpflicht
Für Rentner, deren Rentenbeginn nach dem 31.12.2014 liegt und die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, gilt: Deutschland erhebt eine Quellensteuer (5 % bis 2029, danach 10 %) auf gesetzliche, betriebliche, Riester- oder Rürup-Renten. Spanien besteuert dieselben Einnahmen mit der normalen Einkommensteuer. Die in Deutschland gezahlte Steuer wird aber auf die spanische Steuer angerechnet – doppelte Steuerzahlungen sind somit ausgeschlossen (SpanienInfo, MagWilhelm).
Rentner, die ihre Rente bereits vor 2015 bezogen haben, versteuern diese ausschließlich in Spanien – Deutschland erhebt auf diese Renten keine Steuer mehr.
Beamtenpensionen (außer deutsche Beamte mit spanischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Spanien) unterliegen weiterhin ausschließlich der deutschen Steuerpflicht (MagWilhelm).
Wichtige Fakten in der Übersicht
Rentenbeginn | Besteuerung in Deutschland | Besteuerung in Spanien | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Vor 2015 | Keine | Ja (vollumfänglich) | Nur spanische Steuererklärung erforderlich |
Ab 2015 | Quellensteuer 5 % (ab 2030: 10 %) | Ja (anrechenbar) | Deutsche Steuer auf spanische Steuer anrechenbar |
Beamtenpensionen | Ja, immer | Nein (außer bei spanischer Staatsangehörigkeit) | Sonderregelung für Ex-Beamte |
Steuererklärungen sind in beiden Ländern nötig. Für Rentner im Ausland ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
Steuerlicher Wohnsitz: Was bedeuten Residencia und N.I.E.?
Offiziell steuerlich ansässig in Spanien sind Sie erst mit Erwerb der Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión). Die Anmeldung beim Rathaus (empadronamiento) oder der Erhalt einer N.I.E.-Nummer (Identifikationsnummer für Ausländer) reichen dafür nicht aus.
- N.I.E.: Technische Identifikation, Voraussetzung z.B. für Immobilienkauf, Kontoeröffnung und Vollmachten. Sie löst aber keine automatische Steuerpflicht aus (Dr. Reichmann).
- Residencia: Zeigt Ihren rechtlichen Aufenthalt und ist die entscheidende Voraussetzung für die steuerliche Ansässigkeit.
Ihren steuerlichen Wohnsitz sollten Sie sorgfältig nachweisen können. Erst die Abmeldung aller Wohnsitze in Deutschland (sofern keine Wohnung mehr vorhanden ist) sorgt auch formal für einen klaren Schnitt bei der Steuerpflicht (SpanienInfo).
Worauf kommt es an? Neben den formalen Schritten ist Ihr Lebensmittelpunkt entscheidend: Verbringen Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien, sind dort Ihre wichtigsten wirtschaftlichen und familiären Bindungen?
Unterschiede bei der Zustellung wichtiger Dokumente
Spanien und Deutschland bieten unterschiedliche Wege, um rechtssicher wichtige Mitteilungen zuzustellen:
- Deutschland:
- Einschreiben mit Rückschein: Sicher, aber nicht immer rechtssicher – Empfänger muss persönlich entgegennehmen.
- Einwurfeinschreiben: Günstig und gilt als zugestellt, aber der Briefinhalt ist nicht beweisbar.
- Zustellung durch Gerichtsvollzieher: Sicher, aber teuer und aufwändig.
- Spanien:
- burofax bei Correos: Schnelle, lückenlose Zustellung – Zugang und Inhalt werden behördlich belegt. Verweigert der Empfänger die Annahme, gilt das als bösgläubig und hat Kostenfolgen. Das burofax ist teurer, setzt aber höchste Standards bei Zustell- und Inhaltssicherheit (Dr. Reichmann).
Immobilien und Meldepflichten: Das sollten Sie wissen
Bewertung und Besteuerung von Immobilien
In Spanien basiert die Immobilienbesteuerung traditionell auf dem behördlich festgelegten Katasterwert. Zurzeit wird dieser zunehmend durch einen marktgerechten Referenzwert ersetzt – das kann zu höheren Steuern bei Erwerb, Verkauf oder Erbschaft führen (Dr. Reichmann).
Deutschland | Spanien |
---|---|
Grundsteuer auf Basis Einheitswert/ aktueller Immobilienwert |
Grundlage: Kataster-/Referenzwert, plus Kommunalsteuer auf Wertzuwachs (plus-valía) |
Keine Meldepflicht für Auslandsvermögen | Residentenpflicht zur Angabe von Auslandsvermögen über modelo 720 |
Notarrechte und Gebühren: deutschlandweit geregelt, meist höher | Notar-Kosten oft niedriger, aber notarielle Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch Pflicht |
Melde- und Offenlegungspflichten
Wohnen Sie als Resident in Spanien, müssen Sie Ihr weltweites Auslandsvermögen (z.B. Konten, Immobilien, Beteiligungen) per modelo 720 melden. Die Frist endet jährlich am 31. März – bei Versäumnis drohen hohe Strafen, auch rückwirkend (Dr. Reichmann).
Praktische Tipps für die Steuerverlagerung
- Klären Sie vor dem Umzug Ihren steuerlichen Status in beiden Ländern und legen Sie den Lebensmittelpunkt nachvollziehbar fest.
- Beantragen Sie zügig nach Ankunft in Spanien die Residencia und N.I.E. – die N.I.E. brauchen Sie für vielerlei Amtswege, ersetzt aber nicht die steuerliche Anmeldung.
- Geben Sie Steuererklärungen in beiden Ländern ab, solange Sie einkommensteuerpflichtig sind – insbesondere bei deutscher Rente mit Wohnsitz in Spanien. Für deutsche Renten ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
- Verfolgen Sie Meldefristen (insbesondere für das modelo 720 in Spanien) und holen Sie bei Unklarheiten professionelle Beratung ein.