Deutsches Auto auf Mallorca ummelden: Ihr Leitfaden zur Fahrzeuganmeldung

Sie wollen Ihr deutsches Auto auf Mallorca nutzen und dauerhaft zulassen? Hier erfahren Sie, wann eine Ummeldung Pflicht ist, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Strafen vermeiden.

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025
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Autor

Sven Nührig

Sven Nührig

Seit über 10 Jahren lebt Sven mit seiner Familie auf Mallorca – und kennt die Insel inzwischen wie ein Einheimischer. Ob versteckte Buchten, regionale Besonderheiten oder das Leben abseits der Touristenpfade: Sven weiß, worauf es ankommt. Den Traum vom eigenen Haus hat er sich hier bereits erfüllt.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Residenten müssen ihr deutsches Auto meist innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung auf Mallorca ummelden; für Touristen gilt eine Sechs-Monats-Frist.
  • Ohne spanisches Kennzeichen drohen Bußgelder, Stilllegung oder sogar Beschlagnahmung – vor allem bei Kontrollen durch die Guardia Civil.
  • Für die Ummeldung sind COC, deutsche Zulassungsbescheinigung, Nachweis des spanischen Wohnsitzes und NIE unerlässlich.
  • Eine Steuerbefreiung ist beim Umzug unter bestimmten Bedingungen möglich – achten Sie genau auf Fristen und Nachweise.
Sven Nührig

Sven Nührig

Die Meldungspflicht richtet sich nach Aufenthaltsdauer und Status. Sind Sie Resident – also mit Hauptwohnsitz und über 183 Tagen pro Jahr auf Mallorca – müssen Sie Ihr Auto innerhalb von 30 Tagen nach offizieller Anmeldung ummelden (Todo-Mallorca, Mallorca Magazin). Touristen, Zweitwohnsitzbesitzer und alle mit vorübergehendem Aufenthalt können bis zu sechs Monate ein Auto mit deutschem Kennzeichen nutzen (Dr. Reichmann). Nach Ablauf der Frist ist die Ummeldung verpflichtend.

Wer die Frist versäumt, riskiert laut Gesetz Bußgelder zwischen 50 % und 150 % der Zulassungssteuer, Stilllegung oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei Kontrollen (Guardia Civil, Todo-Mallorca).

Welche Unterlagen sind für die Ummeldung nötig?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein/-brief, Originale)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), ggf. spanische Typgenehmigung
  • Nachweis Ihres Wohnsitzes (Mietvertrag, Kaufvertrag oder Empadronamiento-Bescheinigung)
  • Spanische Steuernummer (NIE)
  • Gültiger Ausweis/Reisepass
  • Nachweis Zahlung der spanischen Kfz-Steuern (impuesto de circulación und impuesto de matriculación) bzw. Steuerbefreiung
  • Spanische Kfz-Versicherung (Schadenfreiheitsrabatte werden meist anerkannt)
  • Kaufvertrag (wichtig für Umzugsgut-Befreiung)
  • Ggf. Übersetzungen ins Spanische (Gestoría kann helfen)

Tipp: Lassen Sie Ihre Dokumente am besten vorab von einer Gestoría prüfen, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden (Anke Sevenster, Magwilhelm).

So läuft die Ummeldung auf Mallorca ab

  1. Dokumente prüfen & vorbereiten: Sichern Sie alle geforderten Unterlagen (siehe Liste oben). Unterstützung durch Profis spart Zeit und Nerven.
  2. Technische Inspektion (ITV): Auch bei gültigem deutschen TÜV ist auf Mallorca eine spanische ITV-Prüfung verpflichtend. Infos bei der offiziellen ITV.
  3. Kfz-Steuern zahlen: Die jährliche Steuer zahlen Sie bei Ihrer jeweiligen Gemeinde; für die Zulassungssteuer wenden Sie sich ans Finanzamt. Die Höhe richtet sich nach CO2-Ausstoß (0 %–16 %).
  4. Zulassungsprozess bei der Verkehrsbehörde: Mit allen Nachweisen und Quittungen gehen Sie zur Jefatura Provincial de Tráfico auf Mallorca. Dort wird Ihr Auto offiziell registriert und Sie erhalten Ihre neuen Kennzeichen.
  5. Kennzeichen kaufen & montieren: Nach erfolgreicher Anmeldung besorgen Sie die Schilder und montieren sie am Wagen.
  6. Abschluss der spanischen Kfz-Versicherung: Die Versicherung muss bereits mit den neuen Papieren abgeschlossen werden.
  7. Abmeldung in Deutschland: Nachdem das Auto umgemeldet ist, folgt die Abmeldung in Deutschland – meist unkompliziert per Post.

Die gesamte Dauer kann (je nach Nachfrage und Dokumentenlage) vier bis sechs Wochen betragen. Professionelle Dienstleister übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung.

Kosten & Steuerbefreiung beim Umzug

  • Die Zulassungssteuer („impuesto de matriculación“) liegt meist zwischen 0 % und 16 % des Zeitwerts (laut offizieller Tabelle) – je nach CO2-Emissionen (Dr. Reichmann, Mallorca Magazin).
  • Als Umzugsgut entfällt die Steuer, wenn Sie:
    • mindestens ein Jahr vor Umzug offiziell in Deutschland gewohnt haben,
    • das Auto mindestens sechs Monate besessen haben,
    • und das Fahrzeug innerhalb von 60 Tagen nach Anmeldung auf Mallorca zulassen.
  • Die ITV-Prüfung kostet circa 120–170 Euro, Kennzeichenschilder und Gestoria-Dienstleistungen kommen noch hinzu.
  • Für Immobilien- oder Gewerbewagen gelten die gleichen Regeln (Mallorca Magazin).

Was droht bei Verstößen gegen die Ummeldepflicht?

  • Bußgelder von 50 % bis 150 % der anfallenden Zulassungssteuer bei versäumter Ummeldung
  • Stilllegung oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei Kontrollen durch die Guardia Civil
  • Kfz-Prüfung (ITV) auf Mallorca nur mit spanischem Kennzeichen möglich. Ein deutsches Fahrzeug ohne gültigen TÜV kann so nicht weiter betrieben werden (Mallorca Zeitung).
  • Während des Ummeldeprozesses sollten Sie immer eine Bestätigung oder den Nachweis über laufende Antragsverfahren mitführen – so vermeiden Sie Bußgelder bei Kontrollen.

Besonders in Orten mit hohem Ausländeranteil wie Santa Ponça kontrolliert die Polizei verstärkt.

Praxistipps für eine reibungslose Ummeldung

  • Ziehen Sie professionelle Hilfe in Erwägung: Eine Gestoría oder spezialisierte Dienstleister prüfen Ihre Unterlagen, vermeiden Fehler und übernehmen Behördengänge.
  • Reichen Sie alle Dokumente möglichst frühzeitig nach Ihrer Anmeldung ein – Wartezeiten für ITV-Termine, bei der Verkehrsbehörde oder bei Gutachtern können lang werden.
  • Im Zweifel empfiehlt sich ein grünes „placa verde“-Übergangskennzeichen als Nachweis über die laufende Bearbeitung (Mallorca Magazin).
  • Führen Sie während der Ummeldung immer Nachweise über den Antragsstand bei Verkehrskontrollen mit.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss sein deutsches Auto auf Mallorca ummelden?

Wer mehr als sechs Monate dort lebt (Resident) oder den Hauptwohnsitz auf Mallorca hat, muss sein Auto innerhalb der Fristen auf spanische Kennzeichen ummelden, ebenso gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Wie lange hat man für die Ummeldung Zeit?

Residenten: meist 30 Tage nach Anmeldung, Touristen bzw. Zweitwohnsitz: bis zu sechs Monate.

Muss ich trotz deutschem TÜV zur spanischen ITV?

Ja, die spanische ITV ist auf Mallorca verpflichtend – auch wenn der deutsche TÜV noch gültig ist (ITV).

Was passiert, wenn ich zu spät ummelde?

Es drohen hohe Bußgelder (bis 150 % der Zulassungssteuer), Stilllegung oder sogar Beschlagnahme des Wagens – besonders bei Kontrollen durch die Guardia Civil.

Kann ich die Zulassungssteuer sparen?

Ja, wenn das Auto als „Umzugsgut“ gilt und alle Bedingungen sowie Fristen eingehalten werden (z. B. sechs Monate Besitz & Anmeldung binnen 60 Tagen).

Wo finde ich Unterstützung?

Erfahrene Gestorías helfen bei der kompletten Abwicklung, Dokumentenprüfung und dem Behördengang.