Residencia Mallorca beantragen: So funktioniert der Antrag Schritt für Schritt

Sie planen, dauerhaft auf Mallorca zu leben oder zu arbeiten? Für EU-Bürger ist die Residencia Pflicht und öffnet den Weg zu vielen administrativen Vorteilen – aber auch wichtigen Pflichten. Hier erfahren Sie, wie der Antrag funktioniert und was Sie beachten sollten.

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025
Residencia Mallorca beantragen

Autor

Sven Nührig

Sven Nührig

Seit über 10 Jahren lebt Sven mit seiner Familie auf Mallorca – und kennt die Insel inzwischen wie ein Einheimischer. Ob versteckte Buchten, regionale Besonderheiten oder das Leben abseits der Touristenpfade: Sven weiß, worauf es ankommt. Den Traum vom eigenen Haus hat er sich hier bereits erfüllt.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Residencia ist ab einem Aufenthalt über drei Monaten auf Mallorca Pflicht für EU-Bürger und bestimmte Drittstaatler.
  • Die Antragstellung erfolgt persönlich bei der Ausländerbehörde Palma – Wartezeiten von bis zu acht Wochen sind üblich.
  • Wichtige Unterlagen: NIE-Nummer, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, spanische Krankenversicherung und gültiger Ausweis.
  • Die erste Residencia ist fünf Jahre gültig und muss danach in eine dauerhafte Variante umgewandelt werden – ein Ablaufdatum steht nicht auf der Bescheinigung!
  • Steuerpflicht und Fristen sind zu beachten; Unterstützung durch Dienstleister oder Gestoría kann den bürokratischen Aufwand erleichtern.
Sven Nührig

Sven Nührig

Residencia auf Mallorca: Für wen ist sie verpflichtend?

Wer sich als EU-Bürger (inklusive Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) länger als 183 Tage im Jahr auf Mallorca aufhält, gilt offiziell als Resident und ist gesetzlich verpflichtet, eine Residencia zu beantragen. Dies umfasst Angestellte, Selbstständige, Rentner, Studierende und Familienangehörige (mallorcalounge.de, magwilhelm.eu). Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten nach Ankunft erfolgen. Auch, wenn Sie in einer anderen EU-Nation arbeiten, aber dauerhaft auf Mallorca leben, benötigen Sie die Bescheinigung.

Vorbereitung: Diese Unterlagen müssen Sie bereithalten

  • NIE-Nummer: Die persönliche Ausländer-Identifikationsnummer muss bereits beantragt und ausgestellt sein.
  • Gültiges Ausweisdokument: Reisepass oder Personalausweis (Original plus Kopien).
  • Antragsformular EX-18: Online ausfüllen und ausdrucken (Innenministerium Spanien).
  • Zahlungsformular Modelo 790_012: Vorab ausgefüllt, die Gebühr (aktuell 12 €) wird bei einer Bank eingezahlt (Tasa 790/012).
  • Nachweis finanzieller Mittel: Zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Pensionsbescheide oder ein aktueller Bankauszug. Für Einzelpersonen: mindestens 7.900 € (Wert schwankt je nach Gesetzeslage, Stand 2025), für Familien entsprechend mehr (todo-mallorca.es).
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung: Privat oder gesetzlich, auch EU-Reisekrankenversicherung anerkannt, sofern ausreichend (mallorcalounge.de).
  • Ggf. Arbeitsvertrag / Selbstständigen-Nachweis / Immatrikulationsnachweis für Studenten. Familiennachweis für mitziehende Angehörige.
  • Empadronamiento (Rathaus-Anmeldung), sofern schon vorhanden.

Bitte beachten Sie: Ausländische Dokumente müssen häufig ins Spanische übersetzt oder von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt sein (magwilhelm.eu).

Zum Antrag: Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Termin buchen („Cita previa“): Gehen Sie auf die offizielle Terminseite der Verwaltung (Ausländerbehörde Palma) und reservieren Sie Ihren Platz. Die Wartezeit beträgt in der Hochsaison bis zu acht Wochen.
  2. Unterlagen vorbereiten: Alle Unterlagen sammeln, prüfen und ggf. rechtzeitig übersetzen lassen. Nur aktuelle Kontoauszüge (max. 3–4 Tage alt!) werden akzeptiert.
  3. Gebühr bezahlen: Vor dem Termin das Zahlungsformular ausfüllen und den Betrag auf der Bank einzahlen (Quittung mitbringen).
  4. Persönlich erscheinen: Am Termin bei der Ausländerbehörde alle Originaldokumente und Kopien vorlegen. Bei Familienanträgen sind alle Antragsteller meist verpflichtet, persönlich vorzusprechen (inkl. Geburtsurkunde für Kinder).
  5. Erhalt der Residencia: Nach Prüfung der Unterlagen wird das sogenannte Certificado de Registro (oft „grüne Karte“ genannt) meist sofort ausgestellt.

Hilfreich: Unterstützung durch Dienstleister oder Gestoría

Der Antrag ist bürokratisch aufwendig. Wer sich unsicher fühlt oder Unterstützung bei der Formulierung und Zusammenstellung aller Dokumente benötigt, kann sich an eine Gestoría oder an spezialisierte deutschsprachige Berater vor Ort wenden. Die Gebühren für ein Rundum-sorglos-Paket liegen je nach Service meist zwischen 80 und 170 Euro (mallorcalounge.de, Mallorca Magazin).

Wie lange gilt die Residencia?

Die erste Residencia ist fünf Jahre gültig, ein Ablaufdatum steht jedoch nicht auf dem Dokument. Nach Ablauf der Frist muss ein Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsbescheinigung gestellt werden. Das wird von manchen Behörden im Alltag zwar locker genommen, ist aber gesetzlich vorgeschrieben (Mallorca Magazin).

Praxis-Tipps: Fallstricke, Steuern & Fristen

  • Steuerpflicht beachten: Mit der Residencia verlagern Sie offiziell Ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien. Das bedeutet unbeschränkte Steuerpflicht inkl. Meldung von Vermögen (ab 50.000 €) und weltweiter Einkünfte (dr-reichmann.com).
  • Banknachweis aktuell halten: Reichen Sie den Nachweis Ihrer finanziellen Mittel erst kurz vor dem Termin ein, da Banken nur topaktuelle Auszüge akzeptieren.
  • Fristen und Wartezeiten: Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit (mindestens zwei Monate) ein und buchen Sie die Termine möglichst frühzeitig!
  • Viele Behörden akzeptieren veraltete Residencias im Alltag, aber: Nur die Erneuerung schützt vor Schwierigkeiten bei offiziellen Vorgängen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Antrag auch online stellen?

Nein, der Antrag muss persönlich bei der Ausländerbehörde oder gegebenenfalls durch einen Bevollmächtigten gestellt werden.

Was kostet die Beantragung der Residencia?

Die Gebühr beträgt aktuell 12 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Übersetzungen und Dienstleister.

Muss ich meine Dokumente ins Spanische übersetzen lassen?

Ja, in der Regel alle ausländischen Nachweise, sofern diese nicht bereits mehrsprachig sind.

Ab wann gilt die Pflicht zur Beantragung?

Sobald Sie sich länger als drei Monate auf Mallorca aufhalten oder dort Ihren Lebensmittelpunkt planen.

Kann ich Unterstützung beim Antrag erhalten?

Viele Dienstleister und Gestorías bieten Hilfe an – von Übersetzungen bis zum Gang zur Behörde.

Was passiert, wenn ich die Residencia nicht beantrage?

Sie riskieren Probleme bei Steuerfragen, Versicherungen oder bei der Anmeldung in Ihrer Gemeinde. Zudem ist eine Beantragung gesetzlich vorgeschrieben und kann zu Bußgeldern führen.