Wer ist steuerlicher Resident auf Mallorca?
Die 183-Tage-Regel entscheidet: Sie werden steuerlich als Resident auf Mallorca eingestuft, wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr auf der Insel verbringen, Ihren wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt hier haben oder Ihre Familie (Partner, minderjährige Kinder) hier lebt. Schon ohne offizielle „Residencia“ (Aufenthaltsgenehmigung) greift der Residentenstatus bei Erfüllung der Tage-Regel – und mit ihm die Pflicht, das weltweite Einkommen in Spanien zu versteuern (isla-travel.de).
Die spanische Einkommensteuer (IRPF) als Resident ist progressiv gestaffelt: Arbeitseinkommen wird mit 24–45 % besteuert, Kapitalerträge (z.B. Dividenden, Immobilienverkäufe) zwischen 21 % (bis 6.000 €) und 27 % (darüber). Freibeträge, etwa für Familien, Senioren und Kinder, reduzieren die Steuerlast. Residenten profitieren zudem von Rabatten auf Inlandsflüge (75 %) und Vergünstigungen bei kommunalen Abgaben (immobilien-portal-mallorca.de).
Steuerliche Pflichten für Nicht-Residenten
Wer weniger als 183 Tage jährlich auf Mallorca lebt, ist steuerlich Nicht-Resident und wird nur mit spanischen Einkünften oder Immobilienbesitz besteuert. Auch Nicht-Residenten müssen eine jährliche Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung oder Eigennutzung abgeben. Für Vermietung gilt: 19 % Einkommensteuer für EU/EWR-Bürger, sonst 24 %.
Nicht vermietete Immobilien unterliegen der „Selbstnutzungssteuer“. Grundlage: 1,1 % (bei aktuellem Katasterwert) oder 2 % (älter als 10 Jahre) des Katasterwertes als fiktives Einkommen. Darauf wird die jeweilige Einkommensteuer erhoben (immobilien-portal-mallorca.de). Besitzen Sie mehrere Immobilien, ist ein Steuervertreter auf der Insel verpflichtend.
Laufende Steuern und Abgaben für Immobilienbesitzer
- Grundsteuer (IBI): Wichtigste Steuer für alle Eigentümer, jährlich von der Gemeinde erhoben. Basis ist der Katasterwert (meist etwa 50 % vom Marktwert), Steuersatz zwischen 0,4 % und 1,1 % für städtische Immobilien. Gegen fehlerhafte Bescheide können Sie innerhalb 30 Tagen Widerspruch einlegen (immobilien-portal-mallorca.de).
- Vermögensteuer (IP): Für Einzelpersonen ab einem Freibetrag von 700.000 €, bei Hauptwohnsitz für Residenten meist noch höhere Freigrenzen. Sätze: 0,2 %–3,5 % (immobilien-portal-mallorca.de).
- Einkommensteuer (IRPF): Für Residenten auf weltweites Einkommen progressiv, für Nicht-Residenten auf spanische Einkünfte pauschal. Auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig.
- Weitere kommunale Abgaben: Müllgebühren, Kfz-Steuer u.a. Die Zahlung erfolgt heute meist digital über den „cartero virtual“ oder die ATIB-App (Mallorca-Zeitung).
Steuern beim Immobilienkauf und -verkauf
- Kauf einer Immobilie:
- Grunderwerbsteuer (ITP): Deckelt je nach Kaufpreis zwischen 8 % und 11 % bei Bestandsobjekten auf den notariellen Kaufpreis (Balearen-Tarif).
- Mehrwertsteuer (IVA): 10 % auf neue Wohnimmobilien, 21 % auf gewerbliche Immobilien.
- Stempelsteuer (AJD): In der Regel 1,5 % des Kaufpreises (regional unterschiedlich).
- Beim Verkauf:
- Besteuerung von Veräußerungsgewinnen: Jede Wertsteigerung ist zu 19 % zu versteuern, unabhängig von der Besitzdauer. Für Nicht-Residenten muss der Käufer 3 % des Kaufpreises direkt an das Finanzamt abführen (immobilien-portal-mallorca.de).
- Wertzuwachssteuer (Plusvalía): Kommunale Steuer auf Wertsteigerung des Grundstücks während der Besitzzeit.
- Steuerbefreiungen: Bei Verkauf der selbst genutzten Hauptwohnung ab dem 65. Lebensjahr oder bei Reinvestition des Verkaufserlöses in eine neue Hauptwohnung besteht teils Steuerbefreiung für Residenten.
Praxistipps: So erfüllen Sie Ihre Steuerpflichten auf Mallorca
- Steuerliche Registrierung & NIE-Nummer: Für jeden Immobilienkauf und offizielle Vorgänge in Spanien ist die NIE-Nummer (Steueridentifikationsnummer) Pflicht.
- Steuervertreter für Nicht-Residenten: Ab zwei Immobilien gesetzlich vorgeschrieben und auch sonst dringend empfohlen, um Pflichten fristgerecht zu erfüllen.
- Digitale Verwaltung Ihrer Steuern: Der „cartero virtual“ und die ATIB-App ermöglichen komfortable, digitale Zahlung per Bankeinzug, EC-Karte oder Bizum. Nach Anmeldung haben Sie den Überblick über alle offenen und erledigten Zahlungen (ATIB).
- Fristen beachten: Die Einkommensteuererklärung (IRPF) ist jeweils bis spätestens 31.12. des Folgejahres fällig. Für die Grundsteuer und andere kommunale Abgaben gelten eigene Zahlungsfenster; gegen falsche Bescheide haben Sie i.d.R. 30 Tage für Einspruch.
- Beratung nutzen: Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Steuerberater prüfen. Rechtzeitige digitale Verwaltung hilft, Nachzahlungen und Sanktionen zu vermeiden.