Mallorca Steuern: Guide zu Abgaben, Pflichten & Vorteilen für Immobilienbesitzer

Wer auf Mallorca eine Immobilie besitzt oder auswandert, sollte die wichtigsten Steuerarten, Abgabefristen und Unterschiede für Residenten und Nicht-Residenten kennen. Dieser Guide zeigt, was auf Eigentümer und Käufer steuerlich zukommt – und welche Vorteile ein ordentlicher Status mit sich bringt.

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025
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Sven Nührig

Sven Nührig

Seit über 10 Jahren lebt Sven mit seiner Familie auf Mallorca – und kennt die Insel inzwischen wie ein Einheimischer. Ob versteckte Buchten, regionale Besonderheiten oder das Leben abseits der Touristenpfade: Sven weiß, worauf es ankommt. Den Traum vom eigenen Haus hat er sich hier bereits erfüllt.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Wer mehr als 183 Tage auf Mallorca lebt, gilt steuerlich als Resident und muss sein weltweites Einkommen nach spanischem Recht versteuern.
  • Wichtige Steuern: Grundsteuer (IBI), Vermögensteuer (IP), Einkommensteuer (IRPF) – je nach Status und Nutzung fallen unterschiedliche Regeln und Sätze an.
  • Beim Kauf und Verkauf von Immobilien entstehen einmalige Steuern, wie Grunderwerbsteuer und Wertzuwachssteuer. Veräußerungsgewinne sind immer steuerpflichtig.
  • Steuern lassen sich heute online, etwa über den „cartero virtual“ und die ATIB-App, bequem zahlen und verwalten.
Sven Nührig

Sven Nührig

Wer ist steuerlicher Resident auf Mallorca?

Die 183-Tage-Regel entscheidet: Sie werden steuerlich als Resident auf Mallorca eingestuft, wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr auf der Insel verbringen, Ihren wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt hier haben oder Ihre Familie (Partner, minderjährige Kinder) hier lebt. Schon ohne offizielle „Residencia“ (Aufenthaltsgenehmigung) greift der Residentenstatus bei Erfüllung der Tage-Regel – und mit ihm die Pflicht, das weltweite Einkommen in Spanien zu versteuern (isla-travel.de).

Die spanische Einkommensteuer (IRPF) als Resident ist progressiv gestaffelt: Arbeitseinkommen wird mit 24–45 % besteuert, Kapitalerträge (z.B. Dividenden, Immobilienverkäufe) zwischen 21 % (bis 6.000 €) und 27 % (darüber). Freibeträge, etwa für Familien, Senioren und Kinder, reduzieren die Steuerlast. Residenten profitieren zudem von Rabatten auf Inlandsflüge (75 %) und Vergünstigungen bei kommunalen Abgaben (immobilien-portal-mallorca.de).

Steuerliche Pflichten für Nicht-Residenten

Wer weniger als 183 Tage jährlich auf Mallorca lebt, ist steuerlich Nicht-Resident und wird nur mit spanischen Einkünften oder Immobilienbesitz besteuert. Auch Nicht-Residenten müssen eine jährliche Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung oder Eigennutzung abgeben. Für Vermietung gilt: 19 % Einkommensteuer für EU/EWR-Bürger, sonst 24 %.

Nicht vermietete Immobilien unterliegen der „Selbstnutzungssteuer“. Grundlage: 1,1 % (bei aktuellem Katasterwert) oder 2 % (älter als 10 Jahre) des Katasterwertes als fiktives Einkommen. Darauf wird die jeweilige Einkommensteuer erhoben (immobilien-portal-mallorca.de). Besitzen Sie mehrere Immobilien, ist ein Steuervertreter auf der Insel verpflichtend.

Laufende Steuern und Abgaben für Immobilienbesitzer

  • Grundsteuer (IBI): Wichtigste Steuer für alle Eigentümer, jährlich von der Gemeinde erhoben. Basis ist der Katasterwert (meist etwa 50 % vom Marktwert), Steuersatz zwischen 0,4 % und 1,1 % für städtische Immobilien. Gegen fehlerhafte Bescheide können Sie innerhalb 30 Tagen Widerspruch einlegen (immobilien-portal-mallorca.de).
  • Vermögensteuer (IP): Für Einzelpersonen ab einem Freibetrag von 700.000 €, bei Hauptwohnsitz für Residenten meist noch höhere Freigrenzen. Sätze: 0,2 %–3,5 % (immobilien-portal-mallorca.de).
  • Einkommensteuer (IRPF): Für Residenten auf weltweites Einkommen progressiv, für Nicht-Residenten auf spanische Einkünfte pauschal. Auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig.
  • Weitere kommunale Abgaben: Müllgebühren, Kfz-Steuer u.a. Die Zahlung erfolgt heute meist digital über den „cartero virtual“ oder die ATIB-App (Mallorca-Zeitung).

Steuern beim Immobilienkauf und -verkauf

  • Kauf einer Immobilie:
    • Grunderwerbsteuer (ITP): Deckelt je nach Kaufpreis zwischen 8 % und 11 % bei Bestandsobjekten auf den notariellen Kaufpreis (Balearen-Tarif).
    • Mehrwertsteuer (IVA): 10 % auf neue Wohnimmobilien, 21 % auf gewerbliche Immobilien.
    • Stempelsteuer (AJD): In der Regel 1,5 % des Kaufpreises (regional unterschiedlich).
  • Beim Verkauf:
    • Besteuerung von Veräußerungsgewinnen: Jede Wertsteigerung ist zu 19 % zu versteuern, unabhängig von der Besitzdauer. Für Nicht-Residenten muss der Käufer 3 % des Kaufpreises direkt an das Finanzamt abführen (immobilien-portal-mallorca.de).
    • Wertzuwachssteuer (Plusvalía): Kommunale Steuer auf Wertsteigerung des Grundstücks während der Besitzzeit.
    • Steuerbefreiungen: Bei Verkauf der selbst genutzten Hauptwohnung ab dem 65. Lebensjahr oder bei Reinvestition des Verkaufserlöses in eine neue Hauptwohnung besteht teils Steuerbefreiung für Residenten.

Praxistipps: So erfüllen Sie Ihre Steuerpflichten auf Mallorca

  • Steuerliche Registrierung & NIE-Nummer: Für jeden Immobilienkauf und offizielle Vorgänge in Spanien ist die NIE-Nummer (Steueridentifikationsnummer) Pflicht.
  • Steuervertreter für Nicht-Residenten: Ab zwei Immobilien gesetzlich vorgeschrieben und auch sonst dringend empfohlen, um Pflichten fristgerecht zu erfüllen.
  • Digitale Verwaltung Ihrer Steuern: Der „cartero virtual“ und die ATIB-App ermöglichen komfortable, digitale Zahlung per Bankeinzug, EC-Karte oder Bizum. Nach Anmeldung haben Sie den Überblick über alle offenen und erledigten Zahlungen (ATIB).
  • Fristen beachten: Die Einkommensteuererklärung (IRPF) ist jeweils bis spätestens 31.12. des Folgejahres fällig. Für die Grundsteuer und andere kommunale Abgaben gelten eigene Zahlungsfenster; gegen falsche Bescheide haben Sie i.d.R. 30 Tage für Einspruch.
  • Beratung nutzen: Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Steuerberater prüfen. Rechtzeitige digitale Verwaltung hilft, Nachzahlungen und Sanktionen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die 183-Tage-Regel für die Steuerpflicht auf Mallorca?

Wer mehr als 183 Tage pro Jahr auf Mallorca lebt, gilt als steuerlicher Resident und muss das weltweite Einkommen in Spanien versteuern. Auch ohne offizielle Aufenthaltsgenehmigung greift die Steuerpflicht (isla-travel.de).

Welche Steuern zahlt man als Nicht-Resident mit Immobilie auf Mallorca?

Nicht-Residenten zahlen Einkommensteuer auf Vermietungserlöse bzw. fiktiven Eigennutzungswert, dazu jährlich die Grundsteuer und ggf. Vermögensteuer auf spanisches Immobilienvermögen (immobilien-portal-mallorca.de).

Wie wird die Grundsteuer (IBI) auf Mallorca berechnet und gezahlt?

Sie basiert auf dem amtlichen Katasterwert (meist 50 % vom Marktwert) mit einem Steuersatz von 0,4 % bis 1,1 %. Gezahlt wird klassisch per Überweisung oder modern über das Online-Portal bzw. die App der balearischen Steuerbehörde (Mallorca-Zeitung).

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie an?

Der Veräußerungsgewinn wird mit 19 % besteuert (auch für Nicht-Residenten), dazu kommt die kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía). Eine komplette Steuerbefreiung nach Besitzdauer wie in Deutschland gibt es nicht (immobilien-portal-mallorca.de).

Welche Vorteile hat der Resident-Status auf Mallorca?

Residenten profitieren von Steuerfreibeträgen, niedrigeren Steuersätzen, günstigeren kommunalen Abgaben und 75 % Rabatt auf Flüge und Fährverbindungen innerhalb Spaniens (isla-travel.de).

Brauche ich einen Steuervertreter auf Mallorca?

Ein Steuervertreter ist für Nicht-Residenten mit mehreren Immobilien Pflicht und auch sonst sehr empfehlenswert, um Fristen zu wahren und Strafzahlungen zu vermeiden (immobilien-portal-mallorca.de).