Was ist die NIE-Nummer und warum ist sie unverzichtbar?
Die NIE-Nummer ("Número de Identidad de Extranjero") ist die zentrale Steuer- und Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Ob Sie arbeiten, Immobilien kaufen, ein Unternehmen gründen oder einfach ein Bankkonto eröffnen möchten – ohne NIE läuft in Spanien wenig (Inselradio Mallorca, spanieninfo.biz). Auch alltägliche Vorgänge wie Vertragsabschlüsse, Steuerzahlungen oder Einschulungen erfordern dieses Dokument. Die NIE bleibt dauerhaft gültig und muss nur einmal beantragt werden.
Wer braucht eine NIE-Nummer – und wann ist sie Pflicht?
Jede Ausländerin und jeder Ausländer – unabhängig von der Nationalität – benötigt die NIE-Nummer, sobald sie länger als drei Monate in Spanien bleiben oder offiziellen Tätigkeiten nachgehen wollen. Das gilt für folgende Fälle:
- Arbeiten oder Studienaufnahme
- Kauf oder Verkauf von Immobilien
- Gründung eines Unternehmens oder Eröffnung eines Bankkontos
- Abschluss von Miet-, Telefon-, Energie- oder anderen Verträgen
- Dauerhafter Aufenthalt (Residencia)
Auch Kinder müssen eine eigene NIE haben, wenn sie in Spanien eingeschult werden, sportlich aktiv sind oder ärztliche Versorgung benötigen. Der Antrag erfolgt für Minderjährige durch die Eltern mit zusätzlichen Unterlagen wie einer beglaubigten Geburtsurkunde (todo-mallorca.es).
So beantragen Sie die NIE-Nummer: Wege & Ablauf
1. Persönlich in Spanien
Der klassische Weg führt über einen Termin bei der Oficina de Extranjería (Ausländeramt) oder bei einer Polizeistation. Die nächsten freien Termine können – gerade auf Mallorca oder während der Saison – 6 bis 12 Wochen in der Zukunft liegen (mallorcalounge.de). Zum Termin bringen Sie:
- Das ausgefüllte EX-15-Antragsformular
- Den Zahlungsbeleg der Verwaltungsgebühr (Formular "Tasa Modelo 790, Código 012" online ausfüllen), ca. 10 €
- Reisepass oder Personalausweis (Original & Kopie)
- Terminbestätigung (per E-Mail erhalten)
- Ggf. Nachweis über Ihren Aufenthaltsgrund (Arbeitsvertrag, Immatrikulation etc.)
Die Gebühr wird vor Ort i.d.R. bei einer Bank einbezahlt. Nach Abgabe aller Unterlagen wird die NIE in vielen Fällen sofort ausgehändigt oder wenige Tage später (Inselradio Mallorca).
2. Über das spanische Konsulat im Ausland
Wenn Sie nicht in Spanien sind, geht die Beantragung auch über das spanische Konsulat in Ihrem Heimatland. Sie reichen die gleichen Unterlagen ein, das Konsulat leitet den Antrag weiter. Die Bearbeitung dauert meistens ein bis zwei Wochen, die NIE wird dann per E-Mail oder Brief zugestellt (immobilien-portal-mallorca.de).
3. Beantragung durch Bevollmächtigte oder Dienstleister
Sie möchten lange Wartezeiten und die spanische Bürokratie umgehen? Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann ein Vertreter – Freund, Anwalt oder spezialisierter Dienstleister – die Antragstellung für Sie übernehmen. Anbieter wie todo-mallorca.es oder spanieninfo.biz erledigen gegen Gebühr Terminbuchung, Formulare und Behördengänge. Der Ablauf im Überblick:
- Gewünschten Service online auswählen und beauftragen
- Formular/Unterlagen ausfüllen und notariell beglaubigen lassen (bei Vollmacht ggf. mit Apostille)
- Dokumente an den Dienstleister schicken
- Sie erhalten Ihre NIE-Nummer per Post oder E-Mail
Die Bearbeitung ist je nach Paket und Dringlichkeit oft in 2 bis 4 Wochen abgeschlossen. Hinweis: Notar- und ggf. Versandkosten kommen hinzu (spanieninfo.biz).
NIE-Nummer für Kinder & Familien: Darauf sollten Sie achten
Auch für Kinder benötigen Sie eine eigene NIE, sobald sie offiziell in Spanien gemeldet oder eingeschult werden. Eltern beantragen die Nummer beim selben Termin mit, sofern folgende Unterlagen vorliegen:
- Geburtsurkunde des Kindes (ggf. mit Apostille und spanischer Übersetzung)
- Ausweis/Kopie der Eltern & deren NIE-Nummern
- Antragsformular EX-15 für das Kind
- Nachweis des Aufenthaltsgrundes, falls gefordert
Im Zuge einer Familien-Residencia wird die NIE oft automatisch mitbeantragt. Für mehrere Antragsteller oder Minderjährige gibt es Service-Rabatte bei diversen Dienstleistern (todo-mallorca.es).
Wichtige Unterlagen im Überblick
Unterlage | Wozu? | Besonderheiten |
---|---|---|
Formular EX-15 | Antrag auf NIE | Unterschrieben, pro Antragsteller erforderlich |
Zahlungsbeleg (Tasa 790-012) | Nachweis Verwaltungsgebühr | Vor Ort bei Bank einzuzahlen, ca. 10 € |
Reisepass/Personalausweis | Identitätsnachweis | Original & Kopie, evtl. Nachweise für Nicht-EU-Bürger |
Terminbestätigung | Zutritt zum Amt | Wird per E-Mail zugeschickt |
Aufenthaltsgrund | ggf. notwendig | Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung |
Geburtsurkunde (Kinder) | NIE für Minderjährige | Ggf. beglaubigt, mit Apostille und spanisch übersetzt |
Vollmacht | Vertretung durch Dritte | Notariell beglaubigt, oft mit Apostille |
Wartezeiten, Gebühren und Servicepakete: Was erwartet Sie?
- Wartezeiten vor Ort: 6-12 Wochen (je nach Saison, Region und Termindichte)
- Express-/Online-Services: i.d.R. 2-4 Wochen (zzgl. Bearbeitungszeit Notar/Vollmacht)
- Gebühren:
- Staatl. Gebühr: ca. 10 € (bei persönlicher Beantragung)
- Service-/Dienstleister: 69 € bis 280 € (je nach Aufwand & Paket), Rabatte für Familien möglich
- Notarkosten/Apostille: zusätzlich bei Vollmachtverfahren
- Konsulatsgebühren/Porto: bei Antrag aus dem Ausland
Wichtig: Starten Sie mit dem Antrag rechtzeitig, besonders bei Immobilienkauf oder Einschulung! (todo-mallorca.es, mallorcalounge.de)